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Wieder Doppelmord: Zwei Senioren erstochen

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Wieder Doppelmord: Zwei Senioren erstochen

Schon wieder sind in Oberbayern zwei ältere Menschen bei einem Gewaltverbrechen ums Leben gekommen. In Rott am Inn im Landkreis Rosenheim wurden eine Frau (66) und ein Mann (73) erstochen. Die Polizei nahm noch in der Nacht zum Dienstag einen 25-Jährigen unter dringendem Tatverdacht fest. Schon zuvor hatte eine Streife eine 20 Jahre alte Mitbewohnerin aus dem Mehrfamilienhaus festgenommen, in dem sich die Tat am späten Montagabend ereignet hatte. Es hatte Streit mit der jungen Frau gegeben.

Massive Stichverletzungen

Um 22.20 Uhr war die Polizei verständigt worden, dass in dem Gebäude im Ortszentrum zwei ältere Menschen mit Stichverletzungen liegen. Sanitäter und Ärzte konnten den Opfern nicht mehr helfen. Beide erlagen noch am Tatort den Folgen der massiven Stichverletzungen. Sie waren nicht verheiratet und hatten getrennte Wohnungen in dem Haus, sich aber am Abend in einer der Wohnungen getroffen.

Streit mit der Nachbarin

Schnell kristallisierte sich heraus, dass sie Streit mit der 20 Jahre alten Nachbarin gehabt hatten – laut Polizei nicht zum ersten Mal. Die junge Frau wehrte sich bei der Festnahme und verletzte nach den Angaben einen Beamten. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die 20-Jährige Besuch von dem fünf Jahre älteren Bekannten gehabt hatte. Es ergab sich ein Tatverdacht gegen den 25-Jährigen. Sofort leitete die Polizei eine Großfahndung gegen den Mann ein, bei der auch ein Hubschrauber im Einsatz war. Am frühen Dienstagmorgen wurde der dringend Tatverdächtige am Ortsrand von Rott am Inn gefasst. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen eines Tötungsdeliktes.

Doppelmord im Weiler Höfen

Im Weiler Höfen nahe Bad Tölz wurden am Samstagabend eine 76-Jährige und ein 81-Jähriger erschlagen aufgefunden. Die ebenfalls 76 Jahre alte Hauseigentümerin liegt schwer verletzt im Krankenhaus. Die Polizei geht von Raubmord aus. (dpa)

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Gefährder sollen in Bayern unbegrenzt eingesperrt werden können

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Gefährder sollen in Bayern unbegrenzt eingesperrt werden können

Gefährder sollen in Bayern unbegrenzt eingesperrt werden können. Dafür will die Staatsregierung ein Gesetz ändern. Bisher können gefährliche Personen in Bayern zur besseren Überwachung höchstens 14 Tage eingesperrt werden. Nach dem Gesetzesentwurf soll nun ein Richter anordnen, wie lange die vorbeugende Haft dauert. SPD und Grüne kritisieren den Plan als Verstoß gegen die Verfassung.

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Höfen: Tatzeit weiter eingegrenzt

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Höfen: Tatzeit weiter eingegrenzt

Tatzeitraum weiter eingegrenzt

Der Tatzeitraum des Gewaltverbrechens konnte durch die Soko „Höfen“ mittlerweile von Mittwochabend, 22.02.17, bis in die Nacht auf Freitag, 24.02.17, eingegrenzt werden. Wie die Obduktion am Institut für Rechtsmedizin bestätigte, wurden die Opfer in diesem Zeitraum massiv körperlich misshandelt und geschlagen.

Der 81-jährige Mann und die 76-jährige Frau sind verstorben, die Hausbesitzerin liegt mit schwersten Verletzungen im Krankenhaus und ist noch nicht vernehmungsfähig. Es wird von mindestens zwei Tätern ausgegangen, die möglicherweise nach der Tat blutverschmierte Kleidung getragen haben.

  • Wer hat in oder nach dem genannten Tatzeitraum Personen mit Blutanhaftungen an der Kleidung im näheren Umfeld des Tatorts bzw. an Verbindungsstraßen zum Tatort, auch an Parkplätzen oder Tankstellen, gesehen?

Diebesgut bislang nicht bekannt

Die kriminaltechnischen Untersuchungen am Tatort gestalten sich durch die komplexe Spurenlage sehr zeitaufwendig und erstrecken sich über das gesamte Einfamilienhaus. Die Täter haben offensichtlich das ganze Gebäude nach Wertgegenständen durchsucht.

Ob sie dabei fündig geworden sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden. Eine Begehung des Anwesens ist erst möglich, nach dem die Spezialisten der Spurensicherung ihre Arbeit beendet haben. Die Absuche des Außenbereichs mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei brachte diesbezüglich keine Erkenntnisse.

Auslobung

Das Bayerische Landeskriminalamt hat für Hinweise, die zur Aufklärung des Verbrechens oder Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt*.

  • Wer hatte vor oder während des fraglichen Tatzeitraums Kontakt, z.B. am Gartenzaun oder an der Haustür, zu Personen, die augenscheinlich nicht ins Ortsbild passen bzw. nicht in der Region wohnhaft sind?
  • Wer hat in diesem Zeitraum Personen oder entsprechende Fahrzeuge gesehen, die sich normalerweise nicht in Königsdorf und den angrenzenden Weilern aufhalten?
  • Was war nicht so, wie es normalerweise ist – andere Verhaltensweisen, Personen oder Fahrzeug?

Darüber hinaus ist nachfolgende Frage für die Soko „Höfen“ von Bedeutung:

Es ist bekannt, dass die schwer verletzte Hausbesitzerin, Frau Luise Strauch, auch überregionale Kuraufenthalte hatte.

Wir sind auf der Suche nach Kontaktpersonen, die bislang keinen Kontakt zur Sonderkommission „Soko Höfen“ hatten und uns weitere Informationen zum Opfer und deren Umfeld geben können.

Hinweise werden von der Kripo Weilheim unter 0881/640-123 entgegen genommen.

Trickbetrug in Zusammenhang mit dem Gewaltverbrechen

Während die Soko „Höfen“ mit Hochdruck an der Aufklärung des Gewaltverbrechens arbeitet, versuchen skrupellose Betrüger die Situation für sich auszunutzen. Im konkreten Fall hatte sich der Täter am Montagabend, 27.02.17, bei einem Anruf unter Vorspiegelung einer falschen Rufnummer als Mitglied der Sonderkommission ausgegeben.

Offensichtlich wollte er durch dieses hemmungslose Vorgehen eine Rentnerin aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen um ihr Erspartes erleichtern. Der Mann versuchte mit falschen Details aus den Ermittlungen, die jeglicher Grundlage entbehren, einen Bezug zur Frau herzustellen, um dadurch an ihre Kontodaten zu gelangen. Diese reagierte richtig und verständigte die Polizei.

Vorsicht! Fallen Sie nicht auf diese Machenschaften herein. Es ist nicht üblich, dass die Polizei im Allgemeinen und eine Sonderkommission der Kriminalpolizei im Besonderen derartige Anrufe tätigen. Niemals werden Polizeibeamte am Telefon Ihre Bankdaten abfragen. Melden Sie sich bei derartigen Anrufen sofort bei der „richtigen“ Polizei und benutzen Sie dabei ruhig den Notruf 110.

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Bayern muss Fahrverbote für Dieselautos vorbereiten

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Bayern muss Fahrverbote für Dieselautos vorbereiten

Für bessere Luft in München muss der Freistaat nach einer Entscheidung des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts bis zum Ende des Jahres Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vorbereiten. Dafür räumt ihm der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss aber mehr Zeit ein. Ob diese tatsächlich umgesetzt werden können, hängt vom Bundesgesetzgeber ab. Während die Wirtschaft vor den Verboten warnt, sehen Umweltverbände ihre Position bestätigt – und fordern die sogenannte blaue Plakette.

In Bezug auf die schnellstmögliche Einhaltung des Immissionsgrenzwerts (Jahresmittelwerts) für Stickstoffdioxid trifft der BayVGH in seinem Beschluss folgende Regelungen:

  • Ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro wird für den Fall angedroht, dass der Beklagte nicht bis zum Ablauf des 29. Juni 2017 ein vollständiges Verzeichnis aller Straßen(abschnitte) in München öffentlich macht, an denen der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid aktuell überschritten wird.
  • Ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro wird für den Fall angedroht, dass der Beklagte nicht bis zum Ablauf des 31. August 2017 im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung der Fortschreibung des Luftreinhalteplans bekannt macht, dass Verkehrsverbote für Fahrzeuge mit Dieselmotor in Bezug auf aufzulistende Straßen(abschnitte) in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden sollen, welche zeitlichen und sachlichen Einschränkungen für diese Verkehrsverbote gegebenenfalls geplant sind und hinsichtlich welcher Straßen(abschnitte) von Verkehrsverboten abgesehen werden soll.
  • Ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro wird für den Fall angedroht, dass der Beklagte nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 ein vollzugs- fähiges Konzept zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans veröffentlicht, aus dem sich ergibt, dass Verkehrsverbote für Fahrzeuge mit Dieselmotor in Bezug auf aufzulistende Straßen(abschnitte) in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, welche zeitlichen und sachlichen Einschränkungen für diese Verkehrsverbote gegebenenfalls zur Anwendung kommen sollen und hinsichtlich welcher Straßen(abschnitte) von Verkehrs- verboten abgesehen wird.

Der Senat wies aber darauf hin, dass dem Erlass von Fahrverboten wohl rechtliche Hürden im Hinblick auf die Straßenverkehrsordnung entgegenstünden – also Bundesgesetzgebung. Deswegen verpflichtet die Entscheidung den Freistaat nicht zur Aufnahme von Fahrverboten, jedoch zur konkreten und zeitnahen Vorbereitung solcher Maßnahmen.

Außerdem ist die Strafe nur angedroht. Sollte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als ursprüngliche Klägerin beispielsweise das Konzept für nicht ausreichend erachten oder der Freistaat die Frist nicht einhalten, müsste sie erneut vor Gericht, sagte ein VGH-Sprecher. Dann könnte das Gericht das Zwangsgeld anordnen.

In dem Streit geht es um die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2), die in der bayerischen Landeshauptstadt alljährlich an zwei Stellen überschritten werden. 2012 hatte das Verwaltungsgericht München auf eine Klage der DUH hin verlangt, den Luftreinhalteplan für München so zu ändern, dass er Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid enthält.

Die Feinstaubwerte wurden seit 2012 eingehalten, die NO2-Werte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft dagegen an der Landshuter Allee und am Stachus jedes Jahr aufs Neue überschritten. 2016 drohte das Gericht dem Freistaat auf Vollstreckungsantrag der DUH 10.000 Euro Zwangsgeld an, falls er dem Urteil nicht bis Juni 2017 nachkomme. Der Freistaat legte Beschwerde ein, der Streit landete beim Verwaltungsgerichtshof. Bei der Maximalsumme von 10.000 Euro bleibt auch der VGH.

Stickstoffdioxid kann Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen verursachen. Europäische Umweltbehörden gehen von jährlich rund 10.600 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland aus. In München gehe es um mehrere Hundert Tote, hatte DUH-Anwalt Remo Klinger bei einer mündlichen Verhandlung Mitte Februar gesagt. „Seit zehn Jahren sind Sie untätig. Rechnen Sie es hoch auf mehrere Tausend Todesfälle.“

Auch im Februar hohe Feinstaubbelastung

Stark erhöhte Feinstaubwerte haben in den ersten beiden Monaten des Jahres für schlechte Luft in Bayerns Städten gesorgt. Gleich an vier Stationen im Freistaat wurde der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft in den Wintermonaten Januar und Februar an mehr als 18 Tagen überschritten, wie das Landesamt für Umwelt am Mittwoch in Augsburg bilanzierte.

Trauriger Spitzenreiter war die Messstation an der Nürnberger Von-der-Tann-Straße, wo der Grenzwert im Januar und Februar an 22 Tagen überschritten wurde. Damit gab es dort in nur zwei Monaten bereits fast zwei Drittel der pro Jahr erlaubten 35 Überschreitungen. Nicht viel besser sah es in Würzburg (Stadtring Süd) und in München (Stachus) aus, wo der Grenzwert jeweils an 20 Tagen überschritten wurde. An der Münchner Messstelle Landshuter Allee wurden 19 Überschreitungen registriert. In Würzburg (Stadtring Süd) wurde am 16. Februar ein Tagesmittelwert von 115 Mikrogramm registriert – Luftgüteklasse „sehr schlecht“.

Seit 2005 gelten zum Schutz der Gesundheit europaweit Grenzwerte für Feinstaub. Der Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft darf nicht öfter als 35 Mal im Jahr überschritten werden. Im gesamten Jahr 2016 hatte die Münchner Station Landshuter Allee die meisten Überschreitungen im Freistaat aufzuweisen, an 15 Tagen lag die Feinstaubbelastung über dem Grenzwert. Diesen Wert haben nach nur zwei Monaten in diesem Jahr aber bereits neun Messstationen erreicht und überschritten.

Maßgeblich beeinflusst wurden die stark erhöhten Feinstaubwerte durch das Winterwetter: Vor allem die wiederholt aufgetretenen sogenannten Inversionswetterlagen, bei denen wärmere Luftmassen über kälteren liegen und so verhindern, dass Feinstaub aus der tieferen Schicht sich mit der freien Atmosphäre austauschen kann, waren für die hohen Belastungen mitverantwortlich. In den vergangenen Tagen sorgte stürmisches Wetter endlich für Entlastung – und für befreites Durchatmen.

Mitte Februar hatten die Landtags-Grünen Alarm geschlagen und gefordert, auf die hohe Feinstaub-Belastung mit der Einführung der sogenannten blauen Plakette zu reagieren. Diese war jedoch 2016 auf Bundesebene wegen massiver Kritik gestoppt worden. Nach Ansicht der Grünen könnten die Kommunen mit der zusätzlichen Plakette ältere Autos aus betroffenen Straßen verbannen und die Bevölkerung besser vor Abgasen schützen. Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) warf den Grünen Panikmache vor und verwies auf die winterliche Inversionswetterlage. „Aber am Jahresende wird abgerechnet und nicht schon am Jahresanfang“, sagte sie vor gut zwei Wochen im Landtag.

Was bewirkt Feinstaub?

Als Feinstaub werden winzige Schadstoff-Partikel bezeichnet. Je nach Größe dringen die Teilchen unterschiedlich tief in den menschlichen Stoffwechsel ein. Ultrafeine Partikel mit weniger als 2,5 Mikrometern Durchmesser können sich in Bronchien und Lungenbläschen festsetzen und sogar ins Blut übergehen. Kurzfristig können Asthma-Attacken und Husten auftreten, auf lange Sicht kann Feinstaub etwa auch chronische Atemwegserkrankungen, Lungenkrebs, Bluthochdruck, Schlaganfälle oder Herzinfarkte auslösen.

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Rott: Haftbefehl wegen Mordes

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Rott: Haftbefehl wegen Mordes

Im Laufe des gestrigen Tages erfolgten die Obduktionen der Opfer in der Rechtsmedizin München. Beide starben an mehreren tödlich ausgeführten Stichen. Der Haftbefehl durch das Amtsgericht Rosenheim lautet auf zweifachen Mord. Ermittler der Kriminalpolizei Rosenheim führen am heutigen Tage weitere Umfeldermittlungen durch.

In der Rechtsmedizin München erfolgten gestern die Obduktionen der 66-jährigen Frau sowie des 73-jährigen Mannes – beide Opfer der Gewalttat von Rott am Inn. Der Mann und die Frau starben durch mehrere tödlich ausgeführte Stiche. Absuchen der Tatortumgebung mit Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei sowie Polizei-Diensthunden sind abgeschlossen. Bislang verdächtige Gegenstände wurden nicht aufgefunden. Auch am heutigen Tage folgen weitere Ermittlungen wie Vernehmungen und Spurenabgleiche. Ob die Beteiligten vor der Tat Drogen oder Alkohol konsumierten, müssen die Untersuchungsergebnisse zeigen. Der Ehemann des 66-jährigen Opfers wird durch die Kriminalpolizei betreut.

Seit einiger Zeit soll es in dem Mehrfamilienhaus in Rott am Inn Ärger wegen Lärmbelästigungen gegeben haben. Der 20-Jährigen sei daraufhin ihre Wohnung gekündigt worden und sie habe sich unmittelbar vor ihrem Auszug befunden. Nach ihrer gestrigen Entlassung am Abend befand sie sich am Bahnhof in Rosenheim und soll dort Mitarbeiter der Deutschen Bahn sowie Reisende beleidigt haben. Bei Eintreffen einer Streife der Bundespolizei leistete die Frau erneut massiven Widerstand, beleidigte und bespuckte die Beamten und verletzte beide leicht. Diese Handlungen führte sie auf der Dienststelle der Polizeiinspektion Rosenheim fort, so dass die 20-Jährige in ein Bezirkskrankenhaus eingewiesen werden musste.

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Fall „Höfen“ gibt weiter Rätsel auf

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Fall „Höfen“ gibt weiter Rätsel auf

Auch die Darstellung des zweifachen Raubmordes von Höfen bei Bad Tölz in der Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ hat bisher nicht zu der erhofften heißen Spur geführt. „Wir haben knapp 20 Hinweise erhalten“, sagte Polizeisprecher Jürgen Thalmeier am Donnerstag zu der Sendung am Mittwochabend. „Der große Treffer ist aber nicht dabei.“ Dennoch werde den Hinweisen nachgegangen. Für Tipps zu Aufklärung der Tat gibt es eine Belohnung von 10.000 Euro.

Inzwischen steht fest, dass mindestens zwei Räuber die 76 Jahre alte Hauseigentümerin und deren beide Bekannten zwischen Mittwochabend und der Nacht zum vergangenen Freitag überfielen. Während die Bewohnerin schwerst verletzt überlebte, starben die ebenfalls 76-Jährige und der 81-Jährige. Alle drei wurden massivst körperlich misshandelt.

Die nach wie vor nicht vernehmungsfähige Hausbesitzerin war zuletzt mehrfach in Kur gewesen. Die Sonderkommission „Höfen“ erhofft sich nun Hinweise von anderen Kurgästen auf das persönliche Umfeld der Witwe. Außerdem sucht die Kripo Zeugen, die zur Tatzeit Männer mit womöglich blutverschmierter Kleidung gesehen haben könnten.

Auslobung

Das Bayerische Landeskriminalamt hat für Hinweise, die zur Aufklärung des Verbrechens oder Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt*.

  • Wer hatte vor oder während des fraglichen Tatzeitraums Kontakt, z.B. am Gartenzaun oder an der Haustür, zu Personen, die augenscheinlich nicht ins Ortsbild passen bzw. nicht in der Region wohnhaft sind?
  • Wer hat in diesem Zeitraum Personen oder entsprechende Fahrzeuge gesehen, die sich normalerweise nicht in Königsdorf und den angrenzenden Weilern aufhalten?
  • Was war nicht so, wie es normalerweise ist – andere Verhaltensweisen, Personen oder Fahrzeug?

Darüber hinaus ist nachfolgende Frage für die Soko „Höfen“ von Bedeutung:

Es ist bekannt, dass die schwer verletzte Hausbesitzerin, Frau Luise Strauch, auch überregionale Kuraufenthalte hatte.

Die Fahnder sind auf der Suche nach Kontaktpersonen, die bislang keinen Kontakt zur Sonderkommission „Soko Höfen“ hatten und uns weitere Informationen zum Opfer und deren Umfeld geben können.

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Profiler Horn löst die schwierigen Fälle

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Profiler Horn löst die schwierigen Fälle

Ein sogenannter Profiler erstellt Profile von Mördern und Vergewaltigern. Er hilft so bei der Aufklärung schwerer Straftaten. Alexander Horn ist einer der bekanntesten Profiler Deutschlands.

Mehr als 500 Täterprofile hat er schon erstellt. Viele haben später zu einer Festnahme geführt. Auch im Doppelmord von Königsdorf soll Horn nun die entscheiden Hinweise zu dem oder den Mördern liefern.

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Angriffe auf Flüchtlinge

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Angriffe auf Flüchtlinge

In Bayern kommt es quasi täglich zu Übergriffen gegen Flüchtlinge und Asylbewerber. In 447 Fällen wurden im Jahr 2016 im Freistaat Flüchtlinge beleidigt, tätlich angegriffen oder überfallen. 91 weitere Attacken richteten sich gegen Asylunterkünfte, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Linken-Abgeordneten hervorgeht. Zuerst hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Bayern verzeichnet dabei im Vergleich zu anderen Bundesländern die meisten Fallzahlen. Im größeren Nordrhein-Westfalen wurden etwa 241 Straftaten gegen Flüchtlinge gezählt. Attacken gegen Unterkünfte und Wohnungen von Flüchtlingen (235 Fälle) sind dort ein größeres Problem als in Bayern.

In der gesamten Bundesrepublik kam es im vergangen Jahr zu mehr als 2500 Straftaten gegen Flüchtlinge und fast 1000 Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte. 217 Mal wurden Hilfsorganisationen oder ehrenamtliche Helfer bundesweit Opfer von Straftaten. (dpa)

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Juwelier überfallen: Täter auf der Flucht

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Juwelier überfallen: Täter auf der Flucht

Nach dem Raubüberfall auf einen Juwelier in Oberstorf sind mindestens vier Täter weiter auf der Flucht. Einer von ihnen soll bewaffnet sein. Auch eine Großfahndung mit Hubschrauber und Spürhund ist bisher erfolglos geblieben. Die Männer hatten gestern Nachmittag einen Angestellten mit Pfefferspray angegriffen und zwei weitere Mitarbeiter mit einer Schusswaffe bedroht. Sie erbeuteten Uhren und Armbänder im Wert von mehreren tausend Euro.

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Neues Buch über Gesetzeslücken: Darf man das wirklich alles?

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Neues Buch über Gesetzeslücken: Darf man das wirklich alles?Im Deutschen Recht ist fast alles erlaubt, solange man die richtigen Paragraphen kennt. Das behauptet ein Rechtsanwaltsteam aus München. weiter…

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Traumberuf: Polizist

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Traumberuf: Polizist

Egal ob Verkehrskontrolle, häusliche Gewalt oder Demonstration – die Abläufe bei einem Polizeieinsatz müssen sitzen, zum Nachdenken bleibt im Ernstfall keine Zeit. Vergangenes Jahr haben Bund und Länder 11.500 neue Polizisten eingestellt, in diesem Jahr werden es noch einmal gut 14.000.

Die Ausbildung dauert zweieinhalb Jahre. Täglich auf dem Stundenplan steht Sport, denn Kondition und Koordination sind unverzichtbar. Außerdem Recht, Englisch, Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation. Auch der Umgang mit anderen Kulturen gehört mittlerweile zur Ausbildung. Halbjährlich wird der Lehrplan angepasst, denn neue Herausforderungen erfordern neue Einsatz-Szenarien.

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Polizist wegen Sexualstraftat in U-Haft

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Polizist wegen Sexualstraftat in U-Haft

Nach seinen Angaben war der Beamte bereits am Donnerstag festgenommen worden. An der Aktion sei aus Sicherheitsgründen auch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei beteiligt gewesen, hieß es. Allerdings sei es zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen.

Laut Medienberichten wurde der Beamte in Ludwigsstadt (Landkreis Kronach) festgenommen. Die Staatsanwaltschaft teilte lediglich mit, die Aktion sei im „nördlichen Landkreis Kronach“ über die Bühne gegangen. Dem Mann werde eine Sexualstraftat „im privaten Bereich“ vorgeworfen. Ein dienstlicher Bezug sei aber nicht gegeben. Weitere Auskünfte wollte die Staatsanwaltschaft nicht machen.

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Vom Suchen und Löschen bei Facebook

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Vom Suchen und Löschen bei Facebook

Muss der Internet-Riese Facebook auf seinen Seiten alle Beiträge finden und löschen, die einen syrischen Flüchtling verleumden? Oder muss dieser die Posts weiterhin selbst suchen und dem sozialen Netzwerk melden? Das entscheidet das Landgericht Würzburg am Dienstag.

Der syrische Flüchtling Anas M. hatte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook beantragt, weil Unbekannte ein Selfie von ihm mit Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrfach neben Fahndungsfotos von gesuchten Terroristen montiert und auf Facebook gepostet hatten. Diese Bildmontagen brachten den Syrer fälschlicherweise in Verbindung mit dem tödlichen Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt und einem brutalen Angriff auf einen Obdachlosen in München. Sie wurden hundertfach geteilt.

Der Flüchtling forderte Facebook deshalb auf, von sich aus nicht nur die Original-Beiträge zu entfernen, sondern auch alle weiteren Posts, die den rechtswidrigen Inhalt teilen.

Die medienwirksame Verhandlung vor einem Monat war ohne gütliche Einigung zu Ende gegangen. Deshalb hat nun die Kammer das Wort.

Vor Gericht hatten die beiden Facebook-Anwälte gesagt, dass das Filtern sämtlicher Bilder und Inhalte zu aufwendig sei und man dafür eine noch nicht vorhandene „Wundermaschine“ bräuchte. Der Anwalt des syrischen Flüchtlings, der Würzburger Jurist Chan-jo Jun, bezeichnete das im Gerichtssaal als „Unsinn“. Auch einige Technik-Experten zeigten sich davon überzeugt, dass das gezielte Durchforsten Facebooks nach konkreten Bildern in einem bestimmten Rahmen durchaus technisch möglich sei. Allerdings fällt es dem Facebook-Algorithmus schwer, den Kontext eines Posts einzuordnen.

Eine außergerichtliche Einigung in letzter Minute gilt als eher unwahrscheinlich. Der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer des Landgerichts hatte folgenden Vergleich angeboten: Facebook sollte sich verpflichten, die irreführenden Fotos des Flüchtlings europaweit zu löschen und auch mit allen künftig gemeldeten Bildern in diesem Fall so zu verfahren. Das würde bedeuten, Facebook müsste nicht aktiv danach suchen und die rechtlichen Fragen blieben weiterhin ungeklärt.

Dieses Angebot wollten die Facebook-Anwälte mit ihrem Mandaten zumindest besprechen. Bis Freitag lag der Klägerseite jedoch noch kein Angebot vor.

In die nächste Runde dürfte das Verfahren im Falle einer gerichtlichen Entscheidung auf jeden Fall gehen. Bei einer Niederlage wird der Würzburger Anwalt Jun sehr wahrscheinlich Berufung einlegen. Bei einer für seinen Mandant positiven Entscheidung über die einstweilige Verfügung will Jun ein Hauptsacheverfahren anstrengen. Auch, damit Anas M. eine Richtigstellung sowie Schmerzensgeld einklagen kann.

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Mehr Staatsbeamte unter „Reichsbürger“-Verdacht

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Mehr Staatsbeamte unter „Reichsbürger“-Verdacht

Immer mehr bayerische Staatsbeamte stehen unter Verdacht, mit der „Reichsbürger“-Bewegung zu sympathisieren. Bei 15 Polizisten und 4 weiteren Staatsbediensteten bestand bereits der Verdacht auf Zugehörigkeit zu der Bewegung.

„Ferner gibt es Hinweise zu vier weiteren Beamten des Freistaates Bayern dahingehend, dass diese möglicherweise der Ideologie der „Reichsbürgerszene“ nahestehen könnten“, teilte ein Sprecher des Innenministeriums in München nun mit.

Gegen drei davon seien schon Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Gegen den vierten sei ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit anhängig.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte Mitte Februar erklärt, dass im Freistaat mindestens 1700 Menschen der „Reichsbürger“-Szene zugerechnet werden, etwa 1600 weitere würden überprüft. 12 der 15 Polizisten seien aktive Beamte, die drei anderen bereits im Ruhestand. Sechs Polizisten wurden vom Dienst suspendiert, bei den sechs anderen reichten die Erkenntnisse dafür noch nicht aus. Gegen drei weitere Beamte liefen Disziplinarverfahren, einem Arbeitnehmer war gekündigt worden.

Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Stattdessen behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide. Die Bewegung wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

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Asylbewerber soll Mädchen vergewaltigt haben

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Asylbewerber soll Mädchen vergewaltigt habenIn Bamberg muss sich seit heute ein nordafrikanischer Asylbeweber wegen Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Er soll im September 2015 ein Mädchen in Meringen missbraucht haben. weiter…

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Laser-Attacke: Verdächtiger ermittelt

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Laser-Attacke: Verdächtiger ermittelt

Knapp fünf Monate nach dem Laserpointer-Angriff auf einen Jugendlichen in Nürnberg, konnte nun ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Ein strafunmündiger Junge soll den Strahl des Laserpointers auf den 17-Jährigen gerichtet haben.

Der junge Mann ist mittlerweile auf einem Auge nahezu blind. Da der Bub noch nicht 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig ist, drohen nun der Mutter des Kindes strafrechtliche Konsequenzen.

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